📅 Seit dem 29. Mai 2025 gelten neue Regeln für das„Child Student Visa“
Wenn ihr Kind nach Großbritannien will, um dort zur Schule zu gehen, braucht es ein spezielles Visum. Dieses Visum nennt sich Child Student Visa – also Schüler:innen-Visum für Minderjährige.
Die britische Einwanderungsbehörde (UKVI) will sicherstellen, dass minderjährige Schüler:innen gut betreut und sicher untergebracht sind. Deshalb gelten seit Ende Mai 2025 strengere Regeln. Hier sind die wichtigsten Änderungen einfach erklärt:
Wohnsituation muss klar geregelt sein
Bevor Sie das Visum überhaupt beantragen können, muss die geplante Wohnsituation Ihres Kindes im UK klar und nachweislich feststehen. Es gibt jetzt nur noch bestimmte erlaubte Wohnformen:
- Internat: Entweder ganzjährig als Vollzeit-Internatsschüler oder nur unter der Woche als Wochen- oder Flexi-Boarder.
- Wohnen bei einem nahen Verwandten: Zum Beispiel bei Tante, Onkel oder Großeltern.
- Wohnen bei einem Elternteil: Vorausgesetzt, der Elternteil hat ein spezielles „Parent of a Child Student“-Visum.
- Leben mit einem offiziellen „Nominated Guardian“ (nominiertem Erziehungsberechtigten): Eine neue, fest definierte Rolle (mehr dazu gleich).
- Ab 16 Jahren: Gegebenenfalls allein wohnen: Dies ist nur unter bestimmten Voraussetzungen und mit Zustimmung möglich.
Diese Informationen müssen schriftlich und offiziell bei der Visum-Antragstellung angegeben werden, meist als Teil der Elterneinwilligungsschreiben (parental consent letter) oder der Verpflichtungserklärung (letter of undertaking) des Betreuers.
Ein verantwortlicher Erwachsener muss benannt werden
Wenn Ihr Kind nicht mit einem Elternteil oder einem nahen Verwandten im UK lebt, muss nun ein sogenannter Nominated Guardian (nominierter Erziehungsberechtigter) benannt werden.
Was ist neu? Bislang war diese Rolle nicht offiziell in den Einwanderungsregeln definiert. Zuvor konnten nur nahe Verwandte, gesetzliche Vormünder oder private Pflegeeltern offiziell die Verantwortung für ein Kind übernehmen. Jetzt ist der „Nominated Guardian“ eine fest definierte Person, die:
- Mindestens 18 Jahre alt ist.
- Vom Elternteil, dem gesetzlichen Vormund oder der Schule des Kindes als Betreuer im Vereinigten Königreich außerhalb der Schulzeiten für weniger als 28 Tage ernannt wird und/oder der Notfallkontakt der Schule im Vereinigten Königreich für das Kind ist.
- Kein privater Pflegeelternteil, naher Verwandter oder Elternteil mit einem „Parent of a Child Student“-Visum ist.
- Ein britischer Staatsbürger ist oder einen Niederlassungsstatus (settled status) im Vereinigten Königreich besitzt.
Wichtig: Nominierte Erziehungsberechtigte müssen nun eine Verpflichtungserklärung (letter of undertaking) abgeben. Diese enthält detaillierte Angaben zu ihrer Person, ihrer registrierten Adresse und den Kontaktdaten aller Personen, die regelmäßig mit ihnen zusammenleben.
Mehr Unterlagen beim Antrag notwendig
Für den Visumantrag müssen ab sofort mehr Dokumente eingereicht werden: eine Vereinbarung mit dem Vormund, ein Nachweis, dass dieser rechtmäßig in UK lebt, Angaben zur Unterkunft und bei Änderungen: eine neue schriftliche Bestätigung. Auch die Schulen haben jetzt erweiterte Sorgfaltspflichten. Sie müssen genaue Aufzeichnungen über die Ankunfts- und Abreisezeiten der Schüler, die abholenden Personen und die Unterkunft außerhalb der Schulzeiten führen.
Warum das alles?
Das Ziel der neuen Regeln ist, dass minderjährige Kinder nicht allein ins Land kommen oder bei Personen leben, die nicht geprüft wurden. Großbritannien möchte sicherstellen, dass jedes Kind betreut wird, in einer sicheren Umgebung lebt und Kontaktpersonen vor Ort hat.
Wir helfen bei der Planung gerne und sind für jede Frage da!